Bei Verstößen drohen Facebook, Google, Apple und Amazon “abschreckende Sanktionen”.
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Gespräche über Verkauf der Video-App an ein US-Unternehmen laufen weiter.
Auch nach Ablauf einer Frist ist Tiktok in den Vereinigten Staaten weiterhin zugänglich. Wie es aus informierten Kreisen hieß, konnten sich die Unterhändler der US-Regierung und der Tiktok-Mutter Bytedance nach wie vor nicht auf eine Veräußerung des US-Zweigs der beliebten App an ein US-Unternehmen einigen. Die Gespräche sollten demnach aber weitergehen. Die Regierung des scheidenden Präsidenten Donald Trump stuft die chinesische Videoplattform als “nationales Sicherheitsrisiko” ein und will dem chinesischen Mutterkonzern die Kontrolle über den US-Zweig der App entziehen.
>>>Nachlesen: TikTok erzielt Erfolg gegen Donald Trump
Bytedance hatte bis Freitag um Mitternacht Zeit, einen Verkauf des US-Zweigs von Tiktok an ein Unternehmen aus den USA in die Wege zu leiten. Das US-Komitee für Ausländische Investitionen hatte eine entsprechende Frist mehrmals verlängert – zuletzt eben bis zum 4. Dezember. Aber auch am Samstag konnten die rund hundert Millionen US-Nutzer die Video-App weiterhin nutzen.
Die Gespräche über die Vollendung der Veräußerung von Tiktok und “weiteren Schritten, die zur Lösung der durch den Vorgang entstehenden nationalen Sicherheitsrisiken nötig” seien, liefen weiter, erklärte ein Sprecher des US-Finanzministeriums, dem das US-Komitee für Ausländische Investitionen untersteht. Dies stehe im Einklang mit der Verordnung des Präsidenten vom 14. August, erklärte der Sprecher weiter. Tiktok wollte sich zunächst nicht zum Verlauf der Gespräche äußern.
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Trump hatte mit dem Dekret vom August versucht, einen Verkauf des US-Zweigs von Tiktok zu erzwingen. Verhandelt wird seither über die Veräußerung an den kalifornischen Softwarekonzern Oracle und den Einzelhandelsriesen Walmart. Das Weiße Haus verdächtigt Bytedance, Tiktok für Spionage zu nutzen und Nutzerdaten an die chinesische Regierung weiterzuleiten. Das Unternehmen bestreitet dies.
Ein geplantes Verbot von Tiktok setzte die Regierung vor rund drei Wochen aus, nachdem eine US-Bundesrichterin eine einstweilige Verfügung gegen ein entsprechendes Präsidialdekret von Trump erlassen hatte. Es war bereits die zweite juristische Niederlage Trumps bei seinem Vorgehen gegen Tiktok. Schon im September hatte ein Gericht die von der Regierung geplante Entfernung von Tiktok aus Plattformen zum Herunterladen von Apps blockiert.
In beiden der vorläufigen Urteile hieß es, Kläger hätten gute Chancen, Trump vor Gericht eine Kompetenzüberschreitung im Zusammenhang mit seinem Vorgehen gegen Tiktok nachzuweisen. Die Gerichte stuften Tiktok zudem als gleichermaßen vor staatlichen Zugriffen schützenswert ein wie Nachrichtendienste, Filme und Fotografien.
>>>Nachlesen: TikTok-Streit: Weitere Niederlage für Donald Trump
Tiktok war 2017 durch die Zusammenlegung mit der Mitsing-App Musical.ly entstanden, die mit einer Lippensynchronisierungsfunktion für selbstgedrehte Videos erfolgreich geworden war. Tiktok-Nutzer können 15 bis 60 Sekunden lange Videos erstellen: In den Clips wird getanzt, auch enthalten sie Parodien, Sketche und viele Schönheitstipps. Mit Hilfe von künstlicher Intelligenz ermittelt die vor allem bei jungen Leuten populäre App Vorlieben der Nutzer und schlägt ihnen immer weitere Videos vor.
Der Streit über Tiktok ist Teil des Konflikts zwischen China und den USA, der in der Amtszeit von Trump an Schärfe gewonnen hat. Beide Seiten befinden sich in einem Handelsstreit, hinzu kommen diplomatische Spannungen und gegenseitige Spionage-Vorwürfe. Am Freitag hatte US-Außenminister Mike Pompeo die Einstellung von fünf von Peking finanzierten Austauschprogrammen bekannt gegeben, die er als “Propaganda-Werkzeuge” Chinas bezeichnete.
Source – oe24.at
WIEN. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, die im Grasser-Prozess die Anklage vertritt, legt gegen das erstinstanzliche nicht rechtskräftige Urteil vom Freitag kein Rechtsmittel ein.
Man habe nach dem Urteil vom Freitag einen Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) erstattet und diese habe das Vorhaben der WKStA genehmigt, so der Sprecher. Die Frist für die Anmeldung eines Rechtsmittels gegen das Urteil bzw. Teile davon läuft heute Montag um Mitternacht ab. Es handelt sich um eine berichtspflichtige Sache. Die Anklage in dem Korruptionsprozess wurde durch die beiden Oberstaatsanwälte Alexander Marchart und Gerald Denk vertreten.
Gegen das Urteil des Landesgerichts Wien als Schöffengericht steht das Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde an den Obersten Gerichtshof und bzw. oder der Berufung gegen den Ausspruch über die Strafe an das Oberlandesgericht Wien zu. Die Anmeldung kann binnen drei Tagen nach Verkündung des Urteils beim Landesgericht für Strafsachen Wien erfolgen. Es können auch die Vertreter der Privatbeteiligten Rechtsmittel gegen das Urteil anmelden.
Der Hauptangeklagte Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser erhielt nicht rechtskräftig acht Jahre Haft, Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger sieben Jahre Haft und Ex-Lobbyist Peter Hochegger sechs Jahre als Zusatzfreiheitsstrafe. Die drei haben bereits ihrerseits Rechtsmittel angekündigt.
Sechs der insgesamt 14 Angeklagten wurden freigesprochen, nämlich fünf Angeklagte in der “Linzer Causa” rund um den Terminal Tower sowie der frühere Immofinanz-Vorstand Christian Thornton. Er hatte laut Gericht nur auf Anweisung gehandelt, als er die Millionen-Buwog-Provision auf ein Konto von Peter Hochegger auf Zypern überwies und vom Hintergrund des Geschäfts nichts gewusst.
Source – nachrichten.at
Airbnb strebt mitten in der Corona-Pandemie an die Börse, obwohl Buchungen und Wert stark zurückgegangen sind. Das Kalkül hinter diesem Plan: Technologiefirmen sind an der Börse sehr gefragt. Viele Anleger hoffen, durch die Beteiligung an diesen Unternehmen auf den Zug zur Digitalisierung aufspringen zu können. Es gibt aber Zweifel, ob es bei Airbnb in die richtige Richtung geht.
“Wir werden uns nicht an diesem Börsengang beteiligen”, sagt Alois Wögerbauer, Geschäftsführer der 3 Banken-Generali Investment GmbH. Es sei zu schwierig, eine vernünftige Bewertung des Unternehmens vorzunehmen. Das Geschäftsmodell sei nicht mehr das ursprüngliche und es sei von vielen Seiten unter Druck, so Wögerbauer.
Der Gründungsmythos von Airbnb wird im Börsenprospekt des Unternehmens beschworen. “Am Anfang haben zwei Freunde ihre Türen geöffnet”, heißt es dort. Damals im Jahr 2007 jedenfalls sollten die beiden Airbnb-Gründer Brian Chesky und Joe Gebbia in San Francisco die Gäste eines Kongresses beherbergt haben, um so ihre Miete zu finanzieren. “Airbed and Breakfast” nannten sie ihr Angebot. Daraus wurde der Markenname Airbnb.
Mit weltweit rund fünfeinhalb Millionen Unterkünften ist Airbnb einer der Riesen in der sogenannten Sharing Economy. Das Konzept dahinter: Reisende kommen privat unter, Airbnb stellt die Vermittlungsplattform online zur Verfügung und kassiert dabei Provision. Für viele Immobilienbesitzer wurde daraus auch ein Geschäftsmodell. Ganze Stadtteile wanderten auf die Airbnb-Plattform. Sehr zum Ärger der Einheimischen, die sich in ihrer eigenen Wohnung plötzlich als Hotelgast fühlten, weil rundherum nur mehr Airbnb-Gäste ein und aus gingen.
Weil die Wohnungen oft auch an der Steuer vorbei vermietet wurden, rief das die Finanzbehörden auf den Plan. Die Restriktionen für Airbnb wurden immer einschneidender. Das ursprüngliche Geschäftsmodell funktionierte nicht mehr einwandfrei.
Und dann kam auch noch Corona. Die Pandemie traf Airbnb zwar nicht ganz so schlimm wie die Hotelbranche, aber die Reisebeschränkungen ließen auch den Umsatz der Vermittlungsplattform einbrechen. 1800 Mitarbeiter, ein Viertel der Belegschaft, wurden gekündigt. Im dritten Quartal machte das Unternehmen einen Gewinn von 219 Millionen Dollar, warnte aber davor, sich wohl im Gesamtjahr nicht in den schwarzen Zahlen halten zu können.
Airbnb will jetzt mit seinem für 10. Dezember geplanten Debüt auf dem Aktienmarkt davon profitieren, dass vor allem Technologiefirmen in der Coronakrise bei Anlegern gefragt sind. Die Frage bleibt, ob das Geschäftsmodell bei Airbnb noch trägt. Aus der ursprünglichen Idee könnte eine Buchungsplattform für Ferienwohnungen werden, aber hier gibt es schon viele Mitbewerber.
Airbnb plant, rund 51,9 Millionen Aktien um 44 bis 50 Dollar pro Stück zu verkaufen, das geht aus einer vergangene Woche veröffentlichten Mitteilung des Unternehmens hervor. Damit hätte die Neuemission ein Volumen von 2,85 Milliarden Dollar. Das Unternehmen wäre so mit 35 Milliarden Dollar (29,22 Milliarden Euro) bewertet. Im April bekam das Unternehmen eine zwei Milliarden Dollar schwere Finanzspritze, um durch die Krise zu kommen. Geldgeber waren die Fonds Silver Lake und Sixth Street Partners.
WIEN. Der Lockdown und die Corona-Wirtschaftskrise werden das heimische Weihnachtsgeschäft beispiellos einbrechen lassen.
In einem optimistischen Szenario werde es im stationären Einzelhandel einen Umsatzrückgang von 10 Prozent, in einem negativen Szenario von über 30 Prozent geben, sagte der Handelsexperte der KMU Forschung Austria, Wolfgang Ziniel, im APA-Gespräch. Das deutliche Plus im Online-Handel könne das Minus im Filialgeschäft aber bei Weitem nicht ausgleichen. Als Weihnachtsgeschäft zählt nur der Mehrumsatz im Dezember, der das Normalmaß der Monate Jänner bis November übersteigt. 2019 erzielten die Einzelhändler in Österreich laut Berechnungen der KMU Forschung Austria einen Weihnachtsumsatz von 1,545 Mrd. Euro im Filialgeschäft und 118 Mio. Euro entfielen auf inländische Onlineshops. Bei ausländischen Internethändlern wie Amazon, Zalando & Co gaben die Österreicher für Weihnachtsgeschenke im Vorjahr etwas mehr aus als bei inländischen Online-Shops, genauere Zahlen dazu gibt es aber nicht.
Die Coronapandemie hat seit März die Umsätze im Online-Handel befeuert. Die KMU Forschung Austria rechnet für heuer mit einem Anstieg des Weihnachtsgeschäfts in österreichischen Online-Shops von 30 bis 40 Prozent.
Genauere Prognosen zum Weihnachtsgeschäft wird die KMU Forschung in den nächsten Tagen und Wochen liefern können, weil nach dem Corona-Lockdown nun jetzt erst die Händerumfragen starten können. Das Weihnachtsgeschäft sei heuer “sehr schwierig zu prognostizieren”, so Handelsexperte Ziniel.
WIEN. In ihrem Urteil sparte die Richterin im Buwog-Verfahren, Marion Hohenecker, nicht mit klaren Worten. Nur Grasser komme als Informant in Frage, führte sie aus..
Es bestehe “kein Zweifel”, dass der Zuschlag bei der Vergabe der Bundeswohnungen an ein Konsortium aus Immofinanz und Raiffeisenlandesbank OÖ “pflichtwidrig” erfolgt sei. Dies hätten zahlreiche Zeugenaussagen und Unterlagen belegt, erklärte Hohenecker gestern. Nur Grasser komme als Informant in Frage, so die Richterin zum entscheidenden Punkt, wer der Immofinanz verraten habe, wie viel der Mitbewerber CA Immo für die Buwog und andere Bundeswohnungen bezahlen würde. Es sei belegt, dass Grasser die Höhe der Finanzierungszusage für die CA Immo kannte, so die Richterin. Die Angaben von Walter Meischberger, er habe die Information vom mittlerweile verstorbenen Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider bekommen, sei eine reine Schutzbehauptung, die nur deswegen gewählt worden sei, weil Haider nicht mehr befragt werden könne.
„Der Schöffensenat hat dem enormen Verurteilungsdruck der in der Zweiten Republik einmaligen medialen Vorverurteilung durch zigtausende negative Medienberichte nicht standgehalten.“
Manfred Ainedter, Grassers Anwalt
„Es zeigt deutlich, dass für solche Machenschaften in Österreich kein Platz ist. Aufgrund der langen Verfahrensdauer scheint das Urteil in der Höhe jedoch recht hart.“
Florian Beckermann, Vorstand des Interessenverbands IVA
Es ist ein unfassbares Fehlurteil, bei welchem Meischberger im Zweifel schuldig gesprochen wurde. Wir werden die Fragen der Befangenheit der Vorsitzenden Richterin und der Videoüberwachung der Verteidiger im Verhandlungssaal vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof bringen. Dieses Verfahren ist noch lange nicht beendet.“
Jörg Zabel, Anwalt
„Wir nehmen das erstinstanzliche Urteil zur Kenntnis, können aber noch keine Beurteilung abgeben, weil die schriftliche Ausführung abzuwarten ist. Wir haben große Anstrengungen unternommen, die internen Kontrollsysteme wesentlich zu verstärken.“
Statement der RLB OÖ
„Die CA Immo ist in diesem Privatisierungsverfahren als Mitbieter aus ihrer Sicht zu Unrecht unterlegen. Die verkündeten Strafurteile können die Rechtswidrigkeit und Parteilichkeit des Privatisierungsverfahrens in den Schadenersatzprozessen unterstützen.“
Statement der CA Immo
„Heute denken nicht nur wir Grüne an die viel zu früh verstorbene Gabi Moser mit ihrer außergewöhnlichen Beharrlichkeit.“
Werner Kogler, Vizekanzler
„Karl-Heinz Grasser war korrupt. Seine Verurteilung ist wichtig für das Land. Es bedeutet eine Zäsur für Österreich. Die seit langem schwelenden Zweifel an großen Privatisierungs- und Beschaffungsentscheidungen, die über den Schreibtisch des damaligen Finanzministers gingen, stehen nun auf der Grundlage eines ordentlichen Urteils und nicht der Spekulation. Das Urteil ist auch wichtig für die überfällige Befriedung der durch Parteilichkeitsvorwürfe gespaltenen Justizbehörden.“
Frankfurter Allgemeine Zeitung
„Einer der wichtigsten Korruptionsprozesse Österreichs endete mit einem Donnerschlag für den Hauptangeklagten. Grasser galt als politisches Ausnahmetalent mit Glamourfaktor, seine Ehe mit Fiona Swarovski, der Erbin des Kristallkonzerns, machte ihn endgültig zum Liebling des Boulevards. Die Urteilssprüche gegen ihn sind vernichtend: Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass Grasser durch Untreue, Geschenkannahme und Beweismittelfälschung der Republik Österreich Schaden verursacht hat.“
Süddeutsche Zeitung
„Das System Österreich ist anfällig für eine Figur wie Karl-Heinz Grasser. Der einst so forsche Minister war ein Meister der Freunderlwirtschaft. Diese Kultur lebt in Österreich in mancher Hinsicht fort – wenn auch nicht mehr in so extremer Form wie zu der Zeit, als Grasser Finanzminister war. Aber nach wie vor sind die Sphären Wirtschaft und Politik im Nachbarland viel zu stark verflochten. Gerade eine stärkere Internationalisierung der Führungsmannschaften bei Unternehmen würde helfen, die Verfilzung zu lockern.“
Neue Zürcher Zeitung
SAN FRANCISCO. Auch nach Ablauf einer Frist ist die chinesische Videoplattform Tiktok in den Vereinigten Staaten weiterhin zugänglich.
Wie es aus informierten Kreisen hieß, konnten sich die Unterhändler der US-Regierung und der Tiktok-Mutter Bytedance bis Freitag um Mitternacht nicht auf eine Veräußerung des US-Zweigs der beliebten App an ein US-Unternehmen einigen. San Francisco. Die Gespräche sollten demnach aber weitergehen. Die Regierung des scheidenden Präsidenten Donald Trump stuft Tiktok als “nationales Sicherheitsrisiko” ein und will dem chinesischen Mutterkonzern die Kontrolle über den US-Zweig der App entziehen.
Bytedance hatte bis Freitag um Mitternacht Zeit, einen Verkauf des US-Zweigs von Tiktok an ein Unternehmen aus den USA in die Wege zu leiten. Das US-Komitee für Ausländische Investitionen hatte eine entsprechende Frist mehrmals verlängert – zuletzt eben bis zum 4. Dezember. Aber auch am Samstag konnten die rund hundert Millionen US-Nutzer die Video-App weiterhin nutzen.
Die Gespräche über die Vollendung der Veräußerung von Tiktok und “weiteren Schritten, die zur Lösung der durch den Vorgang entstehenden nationalen Sicherheitsrisiken nötig” seien, liefen weiter, erklärte ein Sprecher des US-Finanzministeriums, dem das US-Komitee für Ausländische Investitionen untersteht. Dies stehe im Einklang mit der Verordnung des Präsidenten vom 14. August, erklärte der Sprecher weiter. Tiktok wollte sich zunächst nicht zum Verlauf der Gespräche äußern.
Trump hatte mit dem Dekret vom August versucht, einen Verkauf des US-Zweigs von Tiktok zu erzwingen. Verhandelt wird seither über die Veräußerung an den kalifornischen Softwarekonzern Oracle und den Einzelhandelsriesen Walmart. Das Weiße Haus verdächtigt Bytedance, Tiktok für Spionage zu nutzen und Nutzerdaten an die chinesische Regierung weiterzuleiten. Das Unternehmen bestreitet dies.
Ein geplantes Verbot von Tiktok setzte die Regierung vor rund drei Wochen aus, nachdem eine US-Bundesrichterin eine einstweilige Verfügung gegen ein entsprechendes Präsidialdekret von Trump erlassen hatte. Es war bereits die zweite juristische Niederlage Trumps bei seinem Vorgehen gegen Tiktok. Schon im September hatte ein Gericht die von der Regierung geplante Entfernung von Tiktok aus Plattformen zum Herunterladen von Apps blockiert.
In beiden der vorläufigen Urteile hieß es, Kläger hätten gute Chancen, Trump vor Gericht eine Kompetenzüberschreitung im Zusammenhang mit seinem Vorgehen gegen Tiktok nachzuweisen. Die Gerichte stuften Tiktok zudem als gleichermaßen vor staatlichen Zugriffen schützenswert ein wie Nachrichtendienste, Filme und Fotografien.
Tiktok war 2017 durch die Zusammenlegung mit der Mitsing-App Musical.ly entstanden, die mit einer Lippensynchronisierungsfunktion für selbstgedrehte Videos erfolgreich geworden war. Tiktok-Nutzer können 15 bis 60 Sekunden lange Videos erstellen: In den Clips wird getanzt, auch enthalten sie Parodien, Sketche und viele Schönheitstipps. Mit Hilfe von künstlicher Intelligenz ermittelt die vor allem bei jungen Leuten populäre App Vorlieben der Nutzer und schlägt ihnen immer weitere Videos vor.
Der Streit über Tiktok ist Teil des Konflikts zwischen China und den USA, der in der Amtszeit von Trump an Schärfe gewonnen hat. Beide Seiten befinden sich in einem Handelsstreit, hinzu kommen diplomatische Spannungen und gegenseitige Spionage-Vorwürfe. Am Freitag hatte US-Außenminister Mike Pompeo die Einstellung von fünf von Peking finanzierten Austauschprogrammen bekannt gegeben, die er als “Propaganda-Werkzeuge” Chinas bezeichnete.
Source – nachrichten.at
Karl-Heinz Grasser, Walter Meischberger und Peter Hochegger sind im Buwog-Prozess schuldig gesprochen worden. Alle drei fassten Freiheitsstrafen aus.
Nach drei Jahren Prozess liegt das Urteil im Prozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und andere vor. Grasser wurde vom Schöffensenat unter Richterin Marion Hohenecker zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger zu sieben, der Lobbyist Peter Hochegger zu sechs Jahren. Auch andere Angeklagte fassten Schuldsprüche und Haftstrafen aus. Alle Urteile sind nicht rechtskräftig, Grassers Anwalt hat bereits Berufung angemeldet.
Grasser wurde vom Schöffensenat wegen Untreue, Fälschung von Beweismitteln und Geschenkannahme durch Beamte verurteilt. Bei Meischberger kommt zu diesem Vorwürfen noch Bestechung dazu. Hochegger fasste trotz Teilgeständnisses ebenfalls eine lange Haftstrafe aus, ihm wird neben Untreue Unterschlagung und falsche Beweisaussage attestiert.
Die zahlreichen Erklärungen der Angeklagten zu Geldflüssen haben den Schöffensenat nicht überzeugt, wie Richterin Hohenecker in ihrer Begründung detailliert ausführte. Der Schöffensenat sieht es als erwiesen an, dass nur Grasser als Informant Meischbergers für das Angebot der unterlegenen CA Immo in Frage kommt. Die Erklärungen Grassers, Geld von seiner Schwiegermutter erhalten zu haben, weil diese seine Anlagetalente prüfen wollte, hält der Senat für unglaubwürdig.
Abgesehen von Grasser, Meischberger und Hochegger wurden Ex-Telekom-Vorstand Rudolf Fischer (Causa Telekom-Valora-Parteienfinanzierung) zu einem Jahr, Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics zu zwei Jahren, Ex-RLB-OÖ-Vorstand Georg Starzer zu 3 Jahren und der Anwalt Gerald Toifl zu 2 Jahren sowie der Schweizer Vermögensverwalter Norbert Wicki zu 20 Monaten Haft verurteilt. Fünf Angeklagte im Komplex um den Linzer Terminal Tower wurden freigesprochen. Meischberger wurde vom Betrugsvorwurf rund um seine Villa in Wien-Döbling freigesprochen.
Source – oe24.at
Die Regierung reagiert auf den Ansturm auf die Punsch-Stände in den letzten Tagen.
Um sicher zu gehen, dass man sich hierzulande auch an das Reise- und Urlaubsverbot hält, sollen jetzt die Kontrollen an die Grenzen und Flughäfen verschärft werden.
Wer trotz Corona über Weihnachten eine Reise geplant hat, mag sich jetzt warm anziehen. Denn die Regierung plant verschärfte Einreisebeschränkungen und über die Feiertage eine Aktion scharf an den Grenzen und Flughäfen, wie oe24 aus Insiderkreisen erfuhr.
Das Innenministerium will dies freilich noch nicht bestätigen, jedoch sollen vor allem Reisen in Länder, die als Risikogebiete definiert werden (Staaten mit 7-Tages-Inzidenz von mehr als 100), wie zum Beispiel die Balkanstaaten oder die Türkei, aber auch Italien, die Schweiz oder Deutschland so unterbunden werden. Betroffen sind hier vor allem Familien mit Migrationshintergrund, die noch Angehörige in betroffenen Ländern haben.
Wer den Weg dennoch auf sich nimmt, muss bei der Rückkehr verpflichtend für zehn Tage in Corona-Quarantäne. Fünf davon muss man mindestens zuhause bleiben. Anschließend kann man sich freitesten, wobei man noch die Zeit miteinberechnen muss, die es braucht, bis das Testergebnis da ist. Zudem ist diese Isolationsdauer beim Arbeitgeber nicht entschuldigt. Das heißt für die zehn Tage Quarantäne muss man sich Urlaub nehmen. Die Einreisebeschränkungen werden mit dem orthodoxen Weihnachtsfest am 7. Jänner begründet. Diese Aktion scharf, die eine dritte Welle im Jänner verhindern soll, könnte daher noch bis zum 10. Jänner andauern.
Source – oe24.at