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Nachrichten

Wie Sie in Online Casinos wie ein Profi spielen können

Ob zur reinen Unterhaltung, für den Adrenalinrausch des Online Casino Glücksspiels oder als Möglichkeit, das Gehirn durch Strategie zu trainieren, Casinos kommen nicht aus der Mode und erhalten weiterhin Jahr für Jahr Millionen von Menschen. Obwohl Casino Spiele das Merkmal des Zufalls aufweisen, gibt es bestimmte Techniken, um die Erfolgswahrscheinlichkeit zu erhöhen. Wie bekannt ist, hat jedes Spiel andere Regeln und es ist wichtig, diese zunächst gründlich zu kennen, um irgendeine Art von Strategie vorschlagen zu können. Im Falle von Spielautomaten ist es notwendig, den Geldbetrag festzulegen und klare Grenzen zu setzen. Man kann zwar anfangs das Glück haben zu gewinnen, aber das ist oft kontraproduktiv, da die gleiche Emotion des Gewinnens dazu führen kann mehr zu spielen und alles zu verlieren. Es ist auch ratsam immer online zu spielen, um die Einsätze so klug wie möglich zu platzieren. Im Folgenden finden Sie Tipps, die Ihnen helfen können, wie ein Profi zu spielen.

Ein gutes Online Casino finden

Das Erste, was Ihnen jeder professionelle Slot-Spieler sagen wird, ist ein gutes Online Casino zu finden, in dem Sie spielen können. Das ausgewählte Casino kann über Ihr Spielverhalten entscheiden. Die meisten Online Casinos bieten eine große Auswahl an Slots von den größten Software-Entwicklern der Branche. Abgesehen davon, dass die Spiele von höchster Qualität sind, neigen sie auch dazu, mehr Bonusangebote und Belohnungen aufzuweisen. Finden Sie ein Online Casino mit einer großen Auswahl an Slot-Spielen von verschiedenen Slot-Anbietern.

Profitieren Sie von Boni

Sie haben vielleicht schon gesehen, dass viele Online Casinos Ihnen einen Bonus ohne Einzahlung als Anreiz anbieten, sich im Casino anzumelden. Diese Boni sind im Grunde genommen kostenloses Geld, das Sie für die im Casino verfügbaren Spielautomaten ausgeben können, um die Chance zu haben, echtes Geld zu gewinnen. Eines der wichtigsten Dinge, auf die Sie achten sollten sind die Wettanforderungen, die mit diesen Boni ohne Einzahlung verbunden sind. Einige Online Casinos verlangen massive Wettanforderungen, die es fast unmöglich machen, nach dem Spiel echtes Geld zu behalten. Vergewissern Sie sich, dass Sie einen Bonus ohne Einzahlung bei einem fairen Online Casino mit einer vernünftigen Wettanforderung in Anspruch nehmen.

Kennen Sie den Unterschied zwischen lokalen und progressiven Jackpots

Es gibt hunderte von Online Slots, die Sie spielen können und einige haben lokale Jackpots, während andere mit einem progressiven Jackpot verbunden sind. Die lokalen Jackpots sind normalerweise an ein bestimmtes Casino gebunden, was bedeutet, dass das Geld von Spielern in diesem Casino generiert wird, die das Slot-Spiel spielen. Diese lokalen Jackpots können bei verschiedenen Online Casinos unterschiedlich groß sein.  Ein progressiver Jackpot wächst mit jedem Spieler, der an der Aktion in verschiedenen Online Casinos teilnimmt. Diese Jackpots neigen dazu, viel schneller zu wachsen und bieten spektakuläre Gewinne. Spiele, wie das bekannte Mega Moolah sind dafür bekannt, dass sie viele sofortige Millionäre hervorbringen. Abgesehen davon ist es immer am besten, ein lokales Jackpot-Spiel auszuprobieren, da die Chancen den Jackpot tatsächlich zu knacken größer sind.

Prüfen Sie die Auszahlungstabellen

Wenn Sie nicht nach Spielen mit einem bestimmten Thema suchen, sondern eher nach Spielen, die größere Gewinne bieten, sollten Sie sich die Auszahlungstabelle des Spiels ansehen. Achten Sie auch auf die Bonusfunktionen und Sondersymbole in den Spielen, da eine Vielzahl von Bonusfunktionen oft häufige Gewinne und jede Menge Unterhaltung bietet.

Spielen Sie kostenlose Slot-Spiele

Es mag kontraproduktiv klingen, das Spielen von Online Slots im Freispielmodus vorzuschlagen, da diese zu keinen Gewinnen führen. Dennoch gibt Ihnen das Spielen neuer Slot-Spiele im Freispielmodus die Möglichkeit, Ihre Slot Strategie zu verbessern und mehr über die Slots zu lernen, die Sie spielen. Sobald Sie sicher genug sind, können Sie zum Spielen um echtes Geld wechseln.

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Nachrichten

EU hat strengere Vorgaben für IT-Riesen fertig

Bei Verstößen drohen Facebook, Google, Apple und Amazon “abschreckende Sanktionen”.

Die EU-Kommission hat die  neuen Regeln für große Techkonzerne  offenbar fertig. Laut einem Bericht will die Behörde am 15. Dezember Vorschläge vorlegen, welche Auflagen für große Internetkonzerne künftig gelten sollen. Darin werde man den Plattformen klare Vorgaben machen, was sie im Wettbewerb “dürfen und nicht dürfen, um unfaires Verhalten und die gezielte Benachteiligung anderer Unternehmen zu vermeiden”.

“Abschreckende Sanktionen”

Das erklärten EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager und Binnenmarktkommissar Thierry Breton in der “Frankfurter Allgemeine Zeitung” (Montagausgabe) laut Vorabbericht. Für Verstöße sollen “starke, verhältnismäßige und abgestufte, aber auf jeden Fall abschreckende Sanktionen” gelten. Die Plattformen sollten mehr Verantwortung für die Verbreitung illegaler Inhalte wie Hassrede, Kinderpornografie, Terrorismus oder den Verkauf illegaler Produkte übernehmen.

Keine Zerschlagung

Vestager hatte im November für Anfang Dezember eine schwarze Liste angekündigt zu dem, was Konzerne wie Google, Apple, Facebook oder Amazon dürfen und nicht dürfen sollen. Eine Zerschlagung der Internetkonzerne werde vermutlich  nicht notwendig sein , hatte sie erklärt.
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Nachrichten

Tiktok nach Ablauf von Frist weiter zugänglich

Gespräche über Verkauf der Video-App an ein US-Unternehmen laufen weiter.

Auch nach Ablauf einer Frist ist  Tiktok  in den Vereinigten Staaten weiterhin zugänglich. Wie es aus informierten Kreisen hieß, konnten sich die Unterhändler der US-Regierung und der Tiktok-Mutter Bytedance nach wie vor nicht auf eine Veräußerung des US-Zweigs der beliebten App an ein US-Unternehmen einigen. Die Gespräche sollten demnach aber weitergehen. Die Regierung des scheidenden Präsidenten Donald Trump stuft die chinesische Videoplattform als “nationales Sicherheitsrisiko” ein und will dem chinesischen Mutterkonzern die Kontrolle über den US-Zweig der App entziehen.

>>>Nachlesen:  TikTok erzielt Erfolg gegen Donald Trump

Frist abgelaufen

Bytedance hatte bis Freitag um Mitternacht Zeit, einen Verkauf des US-Zweigs von Tiktok an ein Unternehmen aus den USA in die Wege zu leiten. Das US-Komitee für Ausländische Investitionen hatte eine entsprechende Frist mehrmals verlängert – zuletzt eben bis zum 4. Dezember. Aber auch am Samstag konnten die rund hundert Millionen US-Nutzer die Video-App weiterhin nutzen.

Die Gespräche über die Vollendung der Veräußerung von Tiktok und “weiteren Schritten, die zur Lösung der durch den Vorgang entstehenden nationalen Sicherheitsrisiken nötig” seien, liefen weiter, erklärte ein Sprecher des US-Finanzministeriums, dem das US-Komitee für Ausländische Investitionen untersteht. Dies stehe im Einklang mit der Verordnung des Präsidenten vom 14. August, erklärte der Sprecher weiter. Tiktok wollte sich zunächst nicht zum Verlauf der Gespräche äußern.

>>>Nachlesen:  Jetzt werden TikTok-Videos noch cooler

Verbot ausgesetzt

Trump hatte mit dem Dekret vom August versucht, einen Verkauf des US-Zweigs von Tiktok zu erzwingen. Verhandelt wird seither über die Veräußerung an den kalifornischen Softwarekonzern Oracle und den Einzelhandelsriesen Walmart. Das Weiße Haus verdächtigt Bytedance, Tiktok für Spionage zu nutzen und Nutzerdaten an die chinesische Regierung weiterzuleiten. Das Unternehmen bestreitet dies.

Ein geplantes Verbot von Tiktok setzte die Regierung vor rund drei Wochen aus, nachdem eine US-Bundesrichterin eine einstweilige Verfügung gegen ein entsprechendes Präsidialdekret von Trump erlassen hatte. Es war bereits die zweite juristische Niederlage Trumps bei seinem Vorgehen gegen Tiktok. Schon im September hatte ein Gericht die von der Regierung geplante Entfernung von Tiktok aus Plattformen zum Herunterladen von Apps blockiert.

In beiden der vorläufigen Urteile hieß es, Kläger hätten gute Chancen, Trump vor Gericht eine Kompetenzüberschreitung im Zusammenhang mit seinem Vorgehen gegen Tiktok nachzuweisen. Die Gerichte stuften Tiktok zudem als gleichermaßen vor staatlichen Zugriffen schützenswert ein wie Nachrichtendienste, Filme und Fotografien.

>>>Nachlesen:  TikTok-Streit: Weitere Niederlage für Donald Trump

Streit der Supermächte

Tiktok war 2017 durch die Zusammenlegung mit der Mitsing-App Musical.ly entstanden, die mit einer Lippensynchronisierungsfunktion für selbstgedrehte Videos erfolgreich geworden war. Tiktok-Nutzer können 15 bis 60 Sekunden lange Videos erstellen: In den Clips wird getanzt, auch enthalten sie Parodien, Sketche und viele Schönheitstipps. Mit Hilfe von künstlicher Intelligenz ermittelt die vor allem bei jungen Leuten populäre App Vorlieben der Nutzer und schlägt ihnen immer weitere Videos vor.

Der Streit über Tiktok ist Teil des Konflikts zwischen China und den USA, der in der Amtszeit von Trump an Schärfe gewonnen hat. Beide Seiten befinden sich in einem Handelsstreit, hinzu kommen diplomatische Spannungen und gegenseitige Spionage-Vorwürfe. Am Freitag hatte US-Außenminister Mike Pompeo die Einstellung von fünf von Peking finanzierten Austauschprogrammen bekannt gegeben, die er als “Propaganda-Werkzeuge” Chinas bezeichnete.

Source – oe24.at

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Wirtschaft

Grasser-Prozess: Ankläger akzeptieren Urteil

WIEN. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, die im Grasser-Prozess die Anklage vertritt, legt gegen das erstinstanzliche nicht rechtskräftige Urteil vom Freitag kein Rechtsmittel ein.

Man habe nach dem Urteil vom Freitag einen Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) erstattet und diese habe das Vorhaben der WKStA genehmigt, so der Sprecher. Die Frist für die Anmeldung eines Rechtsmittels gegen das Urteil bzw. Teile davon läuft heute Montag um Mitternacht ab. Es handelt sich um eine berichtspflichtige Sache. Die Anklage in dem Korruptionsprozess wurde durch die beiden Oberstaatsanwälte Alexander Marchart und Gerald Denk vertreten.

Gegen das Urteil des Landesgerichts Wien als Schöffengericht steht das Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde an den Obersten Gerichtshof und bzw. oder der Berufung gegen den Ausspruch über die Strafe an das Oberlandesgericht Wien zu. Die Anmeldung kann binnen drei Tagen nach Verkündung des Urteils beim Landesgericht für Strafsachen Wien erfolgen. Es können auch die Vertreter der Privatbeteiligten Rechtsmittel gegen das Urteil anmelden.

Bildergalerie: Das waren die Hauptdarsteller im Buwog-Prozess

Grasser und Meischberger pochen auf Unschuld

Der Hauptangeklagte Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser erhielt nicht rechtskräftig acht Jahre Haft, Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger sieben Jahre Haft und Ex-Lobbyist Peter Hochegger sechs Jahre als Zusatzfreiheitsstrafe. Die drei haben bereits ihrerseits Rechtsmittel angekündigt.

Sechs der insgesamt 14 Angeklagten wurden freigesprochen, nämlich fünf Angeklagte in der “Linzer Causa” rund um den Terminal Tower sowie der frühere Immofinanz-Vorstand Christian Thornton. Er hatte laut Gericht nur auf Anweisung gehandelt, als er die Millionen-Buwog-Provision auf ein Konto von Peter Hochegger auf Zypern überwies und vom Hintergrund des Geschäfts nichts gewusst.

Source – nachrichten.at

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Wirtschaft

US-Zimmervermittler Airbnb will noch diese Woche an die Börse gehen

NEW YORK. Wertpapier-Experten raten Kleinanlegern von einer Beteiligung beim Börsenstart ab.

Airbnb strebt mitten in der Corona-Pandemie an die Börse, obwohl Buchungen und Wert stark zurückgegangen sind. Das Kalkül hinter diesem Plan: Technologiefirmen sind an der Börse sehr gefragt. Viele Anleger hoffen, durch die Beteiligung an diesen Unternehmen auf den Zug zur Digitalisierung aufspringen zu können. Es gibt aber Zweifel, ob es bei Airbnb in die richtige Richtung geht.

“Wir werden uns nicht an diesem Börsengang beteiligen”, sagt Alois Wögerbauer, Geschäftsführer der 3 Banken-Generali Investment GmbH. Es sei zu schwierig, eine vernünftige Bewertung des Unternehmens vorzunehmen. Das Geschäftsmodell sei nicht mehr das ursprüngliche und es sei von vielen Seiten unter Druck, so Wögerbauer.

Luftmatratze mit Frühstück

Der Gründungsmythos von Airbnb wird im Börsenprospekt des Unternehmens beschworen. “Am Anfang haben zwei Freunde ihre Türen geöffnet”, heißt es dort. Damals im Jahr 2007 jedenfalls sollten die beiden Airbnb-Gründer Brian Chesky und Joe Gebbia in San Francisco die Gäste eines Kongresses beherbergt haben, um so ihre Miete zu finanzieren. “Airbed and Breakfast” nannten sie ihr Angebot. Daraus wurde der Markenname Airbnb.

Mit weltweit rund fünfeinhalb Millionen Unterkünften ist Airbnb einer der Riesen in der sogenannten Sharing Economy. Das Konzept dahinter: Reisende kommen privat unter, Airbnb stellt die Vermittlungsplattform online zur Verfügung und kassiert dabei Provision. Für viele Immobilienbesitzer wurde daraus auch ein Geschäftsmodell. Ganze Stadtteile wanderten auf die Airbnb-Plattform. Sehr zum Ärger der Einheimischen, die sich in ihrer eigenen Wohnung plötzlich als Hotelgast fühlten, weil rundherum nur mehr Airbnb-Gäste ein und aus gingen.

Weil die Wohnungen oft auch an der Steuer vorbei vermietet wurden, rief das die Finanzbehörden auf den Plan. Die Restriktionen für Airbnb wurden immer einschneidender. Das ursprüngliche Geschäftsmodell funktionierte nicht mehr einwandfrei.

Und dann kam auch noch Corona. Die Pandemie traf Airbnb zwar nicht ganz so schlimm wie die Hotelbranche, aber die Reisebeschränkungen ließen auch den Umsatz der Vermittlungsplattform einbrechen. 1800 Mitarbeiter, ein Viertel der Belegschaft, wurden gekündigt. Im dritten Quartal machte das Unternehmen einen Gewinn von 219 Millionen Dollar, warnte aber davor, sich wohl im Gesamtjahr nicht in den schwarzen Zahlen halten zu können.

Airbnb will jetzt mit seinem für 10. Dezember geplanten Debüt auf dem Aktienmarkt davon profitieren, dass vor allem Technologiefirmen in der Coronakrise bei Anlegern gefragt sind. Die Frage bleibt, ob das Geschäftsmodell bei Airbnb noch trägt. Aus der ursprünglichen Idee könnte eine Buchungsplattform für Ferienwohnungen werden, aber hier gibt es schon viele Mitbewerber.

Zahlen & Fakten

Airbnb plant, rund 51,9 Millionen Aktien um 44 bis 50 Dollar pro Stück zu verkaufen, das geht aus einer vergangene Woche veröffentlichten Mitteilung des Unternehmens hervor. Damit hätte die Neuemission ein Volumen von 2,85 Milliarden Dollar. Das Unternehmen wäre so mit 35 Milliarden Dollar (29,22 Milliarden Euro) bewertet. Im April bekam das Unternehmen eine zwei Milliarden Dollar schwere Finanzspritze, um durch die Krise zu kommen. Geldgeber waren die Fonds Silver Lake und Sixth Street Partners.

Source – nachrichten.at
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Wirtschaft

Corona: Weihnachtsumsätze heuer um 10 bis 30 Prozent niedriger als im Vorjahr prognostiziert

WIEN. Der Lockdown und die Corona-Wirtschaftskrise werden das heimische Weihnachtsgeschäft beispiellos einbrechen lassen.

In einem optimistischen Szenario werde es im stationären Einzelhandel einen Umsatzrückgang von 10 Prozent, in einem negativen Szenario von über 30 Prozent geben, sagte der Handelsexperte der KMU Forschung Austria, Wolfgang Ziniel, im APA-Gespräch. Das deutliche Plus im Online-Handel könne das Minus im Filialgeschäft aber bei Weitem nicht ausgleichen. Als Weihnachtsgeschäft zählt nur der Mehrumsatz im Dezember, der das Normalmaß der Monate Jänner bis November übersteigt. 2019 erzielten die Einzelhändler in Österreich laut Berechnungen der KMU Forschung Austria einen Weihnachtsumsatz von 1,545 Mrd. Euro im Filialgeschäft und 118 Mio. Euro entfielen auf inländische Onlineshops. Bei ausländischen Internethändlern wie Amazon, Zalando & Co gaben die Österreicher für Weihnachtsgeschenke im Vorjahr etwas mehr aus als bei inländischen Online-Shops, genauere Zahlen dazu gibt es aber nicht.

Die Coronapandemie hat seit März die Umsätze im Online-Handel befeuert. Die KMU Forschung Austria rechnet für heuer mit einem Anstieg des Weihnachtsgeschäfts in österreichischen Online-Shops von 30 bis 40 Prozent.

Genauere Prognosen zum Weihnachtsgeschäft wird die KMU Forschung in den nächsten Tagen und Wochen liefern können, weil nach dem Corona-Lockdown nun jetzt erst die Händerumfragen starten können. Das Weihnachtsgeschäft sei heuer “sehr schwierig zu prognostizieren”, so Handelsexperte Ziniel.

Generell belasten würde das Weihnachtsgeschäft die wirtschaftliche Lage und die geplanten niedrigeren Ausgaben der Konsumenten – Stichwort Rekord-Arbeitslosigkeit und Corona-Kurzarbeit -, sagte der Handelsforscher der KMU Forschung Austria. Das stationäre Handelsgeschäft leide außerdem unter der coronabedingt weiterhin aufrechten Sperre der Gastronomie und der Weihnachtsmärkte. Damit würden wichtige Frequenzbringer für das Filialgeschäft der Händler fehlen.

Einige Branchen im Handel können sich aber auf viele Nachziehkäufe einstellen, nachdem sie im Lockdown knapp drei Wochen ihre Filialen geschlossen halten mussten. Vor allem Spielwaren, Sportartikel, Möbel, Unterhaltungselektronik und Technik-Artikel werden nach dem Ende des Handels-Lockdown ab heute in den Geschäften gefragt sein. Wenige Nachziehkäufe erwartet der Handelsexperte aber im Bereich Schuhe und Textilien.

Längere Kundenschlangen könnte es ab heute auch wieder vor Möbelgeschäften geben. Trotz Appell der Wirtschaftskammer, auf Rabattschlachten nach dem Lockdown-Ende im Handel zu verzichten, bewarben heimische Möbelhändler am Wochenende großflächig ihre Rabattaktionen. “Freude habe ich keine damit”, sagte WKÖ-Handelsobmann Rainer Trefelik am Sonntag in der “ZIB2” des ORF-Fernsehens. “Ich hätte es gerne vermieden in den ersten Tagen, aber ich kann es leider nicht verbieten.”

Source – nachrichten.at
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