WIEN. In ihrem Urteil sparte die Richterin im Buwog-Verfahren, Marion Hohenecker, nicht mit klaren Worten. Nur Grasser komme als Informant in Frage, führte sie aus..
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Es bestehe “kein Zweifel”, dass der Zuschlag bei der Vergabe der Bundeswohnungen an ein Konsortium aus Immofinanz und Raiffeisenlandesbank OÖ “pflichtwidrig” erfolgt sei. Dies hätten zahlreiche Zeugenaussagen und Unterlagen belegt, erklärte Hohenecker gestern. Nur Grasser komme als Informant in Frage, so die Richterin zum entscheidenden Punkt, wer der Immofinanz verraten habe, wie viel der Mitbewerber CA Immo für die Buwog und andere Bundeswohnungen bezahlen würde. Es sei belegt, dass Grasser die Höhe der Finanzierungszusage für die CA Immo kannte, so die Richterin. Die Angaben von Walter Meischberger, er habe die Information vom mittlerweile verstorbenen Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider bekommen, sei eine reine Schutzbehauptung, die nur deswegen gewählt worden sei, weil Haider nicht mehr befragt werden könne.
Zitate
„Der Schöffensenat hat dem enormen Verurteilungsdruck der in der Zweiten Republik einmaligen medialen Vorverurteilung durch zigtausende negative Medienberichte nicht standgehalten.“
Manfred Ainedter, Grassers Anwalt
„Es zeigt deutlich, dass für solche Machenschaften in Österreich kein Platz ist. Aufgrund der langen Verfahrensdauer scheint das Urteil in der Höhe jedoch recht hart.“
Florian Beckermann, Vorstand des Interessenverbands IVA
Es ist ein unfassbares Fehlurteil, bei welchem Meischberger im Zweifel schuldig gesprochen wurde. Wir werden die Fragen der Befangenheit der Vorsitzenden Richterin und der Videoüberwachung der Verteidiger im Verhandlungssaal vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof bringen. Dieses Verfahren ist noch lange nicht beendet.“
Jörg Zabel, Anwalt
„Wir nehmen das erstinstanzliche Urteil zur Kenntnis, können aber noch keine Beurteilung abgeben, weil die schriftliche Ausführung abzuwarten ist. Wir haben große Anstrengungen unternommen, die internen Kontrollsysteme wesentlich zu verstärken.“
Statement der RLB OÖ
„Die CA Immo ist in diesem Privatisierungsverfahren als Mitbieter aus ihrer Sicht zu Unrecht unterlegen. Die verkündeten Strafurteile können die Rechtswidrigkeit und Parteilichkeit des Privatisierungsverfahrens in den Schadenersatzprozessen unterstützen.“
Statement der CA Immo
„Heute denken nicht nur wir Grüne an die viel zu früh verstorbene Gabi Moser mit ihrer außergewöhnlichen Beharrlichkeit.“
Werner Kogler, Vizekanzler
Pressestimmen
„Karl-Heinz Grasser war korrupt. Seine Verurteilung ist wichtig für das Land. Es bedeutet eine Zäsur für Österreich. Die seit langem schwelenden Zweifel an großen Privatisierungs- und Beschaffungsentscheidungen, die über den Schreibtisch des damaligen Finanzministers gingen, stehen nun auf der Grundlage eines ordentlichen Urteils und nicht der Spekulation. Das Urteil ist auch wichtig für die überfällige Befriedung der durch Parteilichkeitsvorwürfe gespaltenen Justizbehörden.“
Frankfurter Allgemeine Zeitung
„Einer der wichtigsten Korruptionsprozesse Österreichs endete mit einem Donnerschlag für den Hauptangeklagten. Grasser galt als politisches Ausnahmetalent mit Glamourfaktor, seine Ehe mit Fiona Swarovski, der Erbin des Kristallkonzerns, machte ihn endgültig zum Liebling des Boulevards. Die Urteilssprüche gegen ihn sind vernichtend: Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass Grasser durch Untreue, Geschenkannahme und Beweismittelfälschung der Republik Österreich Schaden verursacht hat.“
Süddeutsche Zeitung
„Das System Österreich ist anfällig für eine Figur wie Karl-Heinz Grasser. Der einst so forsche Minister war ein Meister der Freunderlwirtschaft. Diese Kultur lebt in Österreich in mancher Hinsicht fort – wenn auch nicht mehr in so extremer Form wie zu der Zeit, als Grasser Finanzminister war. Aber nach wie vor sind die Sphären Wirtschaft und Politik im Nachbarland viel zu stark verflochten. Gerade eine stärkere Internationalisierung der Führungsmannschaften bei Unternehmen würde helfen, die Verfilzung zu lockern.“
Neue Zürcher Zeitung